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Sondertarif 11
Sofern der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 65. Lebensjahr vollendet hat,
kann er wählen, ob die Invaliditätsleistung als Kapitalzahlung oder als Rente
erbracht werden soll. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 70.
Lebensjahr vollendet, so wird die Leistung als Rente erbracht.
Fristverlängerung für Invaliditätsansprüche (zu Ziff. 2.1.1.1 AUB 2000) (4)
Die Invalidität muß innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sowie
spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt
und geltend gemacht sein.
Doppeltes Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen (5)
(zu Ziff. 2.4.2 AUB 2000)
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird in doppelter Höhe, maximal bis zwei
Jahre nach Eintritt des Unfalles, auch dann für den (die) OP- Tag(e) gezahlt,
wenn sich der Versicherte wegen eines Unfalles ambulant operieren läßt, sofern
diese Operation unfallbedingt und medizinisch notwendig ist. Genesungsgeld
wird nach ambulanten Operationen in einfacher Höhe geleistet.
Verbessertes Genesungsgeld (zu Ziff. 2.5.2 AUB 2000) (6)
Im Falle eines ununterbrochenen vollstationären Krankenhausaufenthaltes wird
ein versichertes Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, in Höhe der
Versicherungssumme, längstens jedoch für 182 Tage. Mehrere vollstationäre
Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles gelten nicht als ein
ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
Fahrradhelm-Klausel für Kinder (7)
Erleidet ein Kind vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Fahrradunfall, bei
dem es nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, erhöht
sich die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 Prozent.
Vorsorgeversicherung für Kinder ab Geburt (8)
Für die Dauer von drei Monaten ab Geburt sind die in häuslicher Gemeinschaft
mit dem Versicherungsnehmer lebenden leiblichen Kinder des
Versicherungsnehmers, sofern dieser mitversichert und der Vertrag ungekündigt
ist, beitragsfrei unfallversichert, ohne daß es einer gesonderten Anmeldung
bedarf. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine vertragliche Vereinbarung über
die Fortsetzung des Versicherungsschutzes, endet die Vorsorgeversicherung,
ohne daß es einer gesonderten Kündigung bedarf. Folgende
Versicherungssummen gelten als vereinbart:
Für den Invaliditätsfall *) 25.000 EUR