Zurück zur Berechnung der UnfallversicherungInternet           Sondertarif 11 Sofern der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann er wählen, ob die Invaliditätsleistung als Kapitalzahlung oder als Rente erbracht werden soll. Hat der Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 70. Lebensjahr vollendet, so wird die Leistung als Rente erbracht. Fristverlängerung für Invaliditätsansprüche (zu Ziff. 2.1.1.1 AUB 2000) (4) Die Invalidität muß innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Doppeltes Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen (5) (zu Ziff. 2.4.2 AUB 2000)      Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird in doppelter Höhe, maximal bis zwei      Jahre nach Eintritt des Unfalles, auch dann für den (die) OP- Tag(e) gezahlt,      wenn sich der Versicherte wegen eines Unfalles ambulant operieren läßt, sofern      diese Operation unfallbedingt und medizinisch notwendig ist. Genesungsgeld      wird nach ambulanten Operationen in einfacher Höhe geleistet. Verbessertes Genesungsgeld (zu Ziff. 2.5.2 AUB 2000) (6) Im Falle eines ununterbrochenen vollstationären Krankenhausaufenthaltes wird ein versichertes Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, in Höhe der Versicherungssumme, längstens jedoch für 182 Tage. Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles gelten nicht als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. Fahrradhelm-Klausel für Kinder (7) Erleidet ein Kind vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Fahrradunfall, bei dem es nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, erhöht sich die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 Prozent. Vorsorgeversicherung für Kinder ab Geburt (8) Für die Dauer von drei Monaten ab Geburt sind die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden leiblichen Kinder des Versicherungsnehmers, sofern dieser mitversichert und der Vertrag ungekündigt ist, beitragsfrei unfallversichert, ohne daß es einer gesonderten Anmeldung bedarf. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine vertragliche Vereinbarung über die Fortsetzung des Versicherungsschutzes, endet die Vorsorgeversicherung, ohne daß es einer gesonderten Kündigung bedarf. Folgende Versicherungssummen gelten als vereinbart: Für den Invaliditätsfall *)     25.000 EUR