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Sondertarif 12
Für den Vollinvaliditätsfall 50.000 EUR
Für den Todesfall 5.000 EUR
*) es gilt die Mehrleistung ab einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent gemäß der
Besonderen Bedingungen D 0 vereinbart.
Sofortleistung bei Schwerverletzungen (9)
1. Bei folgenden unfallbedingten schweren Verletzungen wird eine Sofortleistung
in Höhe von 2.500 EUR erbracht:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Schädel-Hirn-Verletzungen mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnblutung
- Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma; Kombination aus mindestens
zwei der folgenden Verletzungen:
+ Fraktur des Beckens
+ Fraktur der Wirbelsäule
+ Gewebezerstörender Schaden von zwei inneren Organen
- Verbrennungen III. Grades von mehr als 30 Prozent der
Körperoberfläche
2. Das Vorliegen einer schweren Verletzung (Voraussetzung der
Leistungspflicht nach Ziffer 9.1.) ist durch einen objektiven, am Stand der
medizinischen Erkenntnisse orientierten Bericht nachzuweisen.
3. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines
Jahres, vom Unfalltage an gerechnet.
Beitragsbefreiung bei Schwerverletzungen (10)
Hat der Unfall eine Schwerverletzung im Sinne von Ziffer 9.1. dieser Komfort-
Deckung zur Folge, so ist für diese versicherte Person für die Dauer von sechs
Monaten ab der auf den Unfalltag folgenden Fälligkeit kein Beitrag zu entrichten.
Auf Antrag wird der bereits gezahlte oder in Rechnung gestellte Beitrag erstattet.
Der Antrag ist bis zum Ablauf eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, formlos
zu stellen.
Mitversicherung von Bergungskosten (11)
Bergungskosten sind im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die
Mitversicherung von Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung (BB
Bergungskosten 2000) gemäß G2 (Druckstück AUB 2000 G 1) bis zur Höhe
von 2.500 EUR mitversichert.