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Sondertarif
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Mitversicherung von Kurkostenbeihilfe (12)
Kurkostenbeihilfe ist im Rahmen der Zusatzbedingungen für Kurkostenbeihilfe
gemäß G 3 (Druckstück AUB 2000 G 1 ) bis zur Höhe von 1.500 EUR
mitversichert.
Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen (13)
Kosten für kosmetische Operationen sind im Rahmen der Besonderen
Bedingungen für die Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen in
der Unfallversicherung gemäß S 8 (Druckstück AUB 2000 G 1 ) bis zur
Höhe von 5.000 EUR mitversichert.
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (14)
Wird der Versicherungsnehmer nach Ablauf eines Jahres ab Bestehen des
Versicherungsschutzes arbeitslos, so reduziert sich der Beitrag unter
Beibehaltung der vollen Versicherungsleistung aller versicherten Personen
dieses Vertrages für die Dauer der Arbeitslosigkeit, maximal für die Dauer eines
halben Jahres, auf die Hälfte. Voraussetzung für die Reduzierung des Beitrages
ist der Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Vorlage des Bewilligungsbescheides
des Arbeitsamtes für Arbeitslosengeld oder hilfe innerhalb von drei Monaten ab
Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das Ende der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer
unverzüglich anzuzeigen. Ist der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt eines
Unfalleintritts einer versicherten Person nicht mehr arbeitslos, reduzieren sich die
Leistungen im Verhältnis zur tatsächlich ausgeübten Berufstätigkeit
(Gefahrengruppe) der versicherten Person und zum tatsächlich gezahlten
Beitrag.