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Ineternet           Sondertarif 3 5.2.2. UE: Besondere Vereinbarung für das Fluggastrisiko Sofern der Versicherte als Fluggast einen Unfall erleidet, gelten (Ziff. 5.1.4 AUB 2000 bleibt unberührt) die beantragten, höchstens jedoch je Person folgende Versicherungssummen: 511.292,00 EUR  Für den Todesfall 1.022.584,00 EUR  Für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei 100 prozentiger Invalidität) *) 255,70 EUR  Für Tagegeld 255,70 EUR  Für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld 10.226,00 EUR  Für Heilkosten 51.130,00 EUR  Für Übergangsentschädigung Laufen für eine versicherte Person bei der gleichen Versicherungsgesellschaft weitere Unfall-Versicherungen, so gelten diese Höchstbeträge auch als Höchstversicherungssummen für alle Versicherungen zusammen. *) Diese Summe bildet für das Fluggastrisiko in jedem Fall die Grenze der Gesamtentschädigung, die sich nach Ziff. 2.1.2 AUB 2000 und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarten Bestimmungen errechnet.