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Sondertarif 3
5.2.2. UE: Besondere Vereinbarung für das Fluggastrisiko
Sofern der Versicherte als Fluggast einen Unfall erleidet, gelten (Ziff. 5.1.4 AUB 2000
bleibt unberührt) die beantragten, höchstens jedoch je Person folgende
Versicherungssummen:
511.292,00 EUR Für den Todesfall
1.022.584,00 EUR Für den Invaliditätsfall (Höchstersatzleistung bei
100 prozentiger Invalidität) *)
255,70 EUR Für Tagegeld
255,70 EUR Für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld
10.226,00 EUR Für Heilkosten
51.130,00 EUR Für Übergangsentschädigung
Laufen für eine versicherte Person bei der gleichen Versicherungsgesellschaft
weitere Unfall-Versicherungen, so gelten diese Höchstbeträge auch als
Höchstversicherungssummen für alle Versicherungen zusammen.
*) Diese Summe bildet für das Fluggastrisiko in jedem Fall die Grenze der
Gesamtentschädigung, die sich nach Ziff. 2.1.2 AUB 2000 und gegebenenfalls
zusätzlich vereinbarten Bestimmungen errechnet.