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Sondertarif 4
5.2.3. D3 Sonderbedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver
Invaliditätsstaffel (350 Prozent)
Im Invaliditätsfall werden der Berechnung der Entschädigung folgende
Versicherungssummen zugrunde gelegt:
a) Für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im
Versicherungsschein festgelegte Invaliditätsfallsumme,
b) Für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigenden Teil des
Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätsfallsumme,
c) Für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache
Invaliditätsfallsumme.
Die Progression wird für jede versicherte Person auf eine Basis-
Versicherungssumme von höchstens 200.000,00 EUR beschränkt und entfällt mit
Vollendung des 65. Lebensjahres.
Laufen für die versicherte Person weitere Unfallversicherungen bei der gleichen
Versicherungsgesellschaft, so gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen
zusammen.
5.2.4. PP: Plus-Deckung;
Besondere Bedingungen und Vereinbarungen für die
Unfallversicherung in Erweiterung zu den Allgemeinen
Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000)
Rettungsklausel (1)
Vergiftungen durch Gase und Dämpfe (2)
Trunkenheit (3)
Mitversicherung von Infektionen (4)
Kapitalwahlrecht für Invaliditätsleistungen (5)
Fristverlängerung für Invaliditätsansprüche (6)
Verbesserte Gliedertaxe (7)
Dreifaches Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen (8)
Verbessertes Genesungsgeld (9)
Fahrradhelm-Klausel für Kinder und Erwachsene (10)
Vorsorgeversicherung für Kinder ab Geburt (11)
Vorsorgeversicherung für Ehepartner ab Heirat (12)
Sofortleistung bei Schwerverletzungen (13)
Beitragsbefreiung bei Schwerverletzungen (14)
Verbesserte Übergangsleistung (15)
Mitversicherung von Bergungskosten (16)
Mitversicherung von Kurkostenbeihilfe (17)
Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen (18)
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (19)
Rooming In Beihilfe für Kinder (20)
Übernahme von ärztlichen Gebühren (21)
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