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Sondertarif 7
wenn sich der Versicherte wegen eines Unfalles ambulant operieren läßt, sofern
diese Operation unfallbedingt und medizinisch notwendig ist. Genesungsgeld
wird nach ambulanten Operationen in einfacher Höhe geleistet.
Verbessertes Genesungsgeld (zu Ziff. 2.5.2 AUB 2000) (9)
Im Falle eines ununterbrochenen vollstationären Krankenhausaufenthaltes wird
ein versichertes Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen
gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, in Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme, längstens jedoch für 182 Tage. Mehrere vollstationäre
Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles gelten nicht als ein
ununterbrochener Krankenhausaufenthalt.
Fahrradhelm-Klausel für Kinder und Erwachsene (10)
Erleidet eine der versicherten Personen einen Fahrradunfall, bei dem sie
nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, erhöht sich die
versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 Prozent.
Vorsorgeversicherung für Kinder ab Geburt (11)
Für die Dauer von drei Monaten ab Geburt sind die in häuslicher Gemeinschaft
mit dem Versicherungsnehmer lebenden leiblichen Kinder des
Versicherungsnehmers, sofern dieser mitversichert und der Vertrag ungekündigt
ist, beitragsfrei unfallversichert, ohne daß es einer gesonderten Anmeldung
bedarf. Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine vertragliche Vereinbarung über
die Fortsetzung des Versicherungsschutzes, endet die Vorsorgeversicherung,
ohne daß es einer gesonderten Kündigung bedarf. Folgende
Versicherungssummen gelten als vereinbart:
Für den Invaliditätsfall *) 25.000 EUR
Für den Vollinvaliditätsfall 50.000 EUR
Für den Todesfall 5.000 EUR
*) es gilt die Mehrleistung ab einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent gemäß der
Besonderen Bedingungen D 0 vereinbart.
Vorsorgeversicherung für Ehepaare ab Heirat (12)
Für die Dauer von drei Monaten ab Heirat ist der in häuslicher Gemeinschaft mit
dem Versicherungsnehmer lebenden Ehepartner des Versicherungsnehmers,
sofern dieser mitversichert und der Vertrag ungekündigt ist, beitragsfrei
unfallversichert, ohne daß es einer gesonderten Anmeldung bedarf. Erfolgt
innerhalb von drei Monaten keine vertragliche Vereinbarung über die Fortsetzung
des Versicherungsschutzes, endet die Vorsorgeversicherung, ohne daß es einer
gesonderten Kündigung bedarf. Folgende Versicherungssummen gelten als
vereinbart: