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Sondertarif
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diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen
bestanden, so wird die Hälfte
der im Vertrag vereinbarten Übergangsleistung erbracht.
Diese Hälfte wird auf
eine eventuell nach sechs Monaten fällig werdende
Übergangsleistung nach Ziff.
2.2.1 AUB 2000 angerechnet.
Mitversicherung von Bergungskosten (16)
Bergungskosten sind im Rahmen der Besonderen Bedingungen
für die
Mitversicherung von Bergungskosten in der Allgemeinen
Unfallversicherung (BB
Bergungskosten 2000) gemäß – G2 – (Druckstück AUB 2000
– G 1) bis zur Höhe
von 5.000 EUR mitversichert.
Mitversicherung von Kurkostenbeihilfe (17)
Kurkostenbeihilfe ist im Rahmen der Zusatzbedingungen
für Kurkostenbeihilfe
gemäß – G 3 – (Druckstück AUB 2000 – G 1 – ) bis zur
Höhe von 2.500 EUR
mitversichert.
Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen
(18)
Kosten für kosmetische Operationen sind im Rahmen der
Besonderen
Bedingungen für die Mitversicherung von Kosten für
kosmetische Operationen in
der Unfallversicherung gemäß – S 8 – (Druckstück AUB
2000 – G 1) – bis zur
Höhe von 10.000 EUR mitversichert.
Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (19)
Wird der Versicherungsnehmer nach Ablauf eines Jahres
ab Bestehen des
Versicherungsschutzes arbeitslos, so reduziert sich der
Beitrag unter
Beibehaltung der vollen Versicherungsleistung aller
versicherten Personen
dieses Vertrages für die Dauer der Arbeitslosigkeit,
maximal für die Dauer eines
halben Jahres, auf die Hälfte. Voraussetzung für die
Reduzierung des Beitrages
ist der Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Vorlage des
Bewilligungsbescheides
des Arbeitsamtes für Arbeitslosengeld oder –hilfe
innerhalb von drei Monaten ab
Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das Ende der
Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer
unverzüglich anzuzeigen. Ist der Versicherungsnehmer
zum Zeitpunkt eines
Unfalleintritts einer versicherten Person nicht mehr
arbeitslos, reduzieren sich die
Leistungen im Verhältnis zur tatsächlich ausgeübten
Berufstätigkeit
(Gefahrengruppe) der versicherten Person und zum
tatsächlich gezahlten
Beitrag.
Rooming In – Beihilfe für Kinder (20)
Sofern ein nach diesem Vertrag versichertes Kind vor
Vollendung des 14.
Lebensjahres einen Unfall erleidet und unfallbedingt
vollstationär im Krankenhaus
untergebracht wird, erbringt der Versicherer pro vollen
Kalendertag eine feste
Rooming In – Beihilfe in Höhe von 10 EUR, wenn für das
Kind kein