Zurück zur Berechnung der UnfallversicherungInternet      Sondertarif 9 diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Diese Hälfte wird auf eine eventuell nach sechs Monaten fällig werdende Übergangsleistung nach Ziff. 2.2.1 AUB 2000 angerechnet. Mitversicherung von Bergungskosten (16) Bergungskosten sind im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2000) gemäß – G2 – (Druckstück AUB 2000 – G 1) bis zur Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Mitversicherung von Kurkostenbeihilfe (17) Kurkostenbeihilfe ist im Rahmen der Zusatzbedingungen für Kurkostenbeihilfe gemäß – G 3 – (Druckstück AUB 2000 – G 1 – ) bis zur Höhe von 2.500 EUR mitversichert. Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen (18) Kosten für kosmetische Operationen sind im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Kosten für kosmetische Operationen in der Unfallversicherung gemäß – S 8 – (Druckstück AUB 2000 – G 1) – bis zur Höhe von 10.000 EUR mitversichert. Beitragsreduzierung bei Arbeitslosigkeit (19)       Wird der Versicherungsnehmer nach Ablauf eines Jahres ab Bestehen des       Versicherungsschutzes arbeitslos, so reduziert sich der Beitrag unter       Beibehaltung der vollen Versicherungsleistung aller versicherten Personen       dieses Vertrages für die Dauer der Arbeitslosigkeit, maximal für die Dauer eines       halben Jahres, auf die Hälfte. Voraussetzung für die Reduzierung des Beitrages       ist der Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Vorlage des Bewilligungsbescheides       des Arbeitsamtes für Arbeitslosengeld oder –hilfe innerhalb von drei Monaten ab       Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das Ende der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer       unverzüglich anzuzeigen. Ist der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt eines       Unfalleintritts einer versicherten Person nicht mehr arbeitslos, reduzieren sich die       Leistungen im Verhältnis zur tatsächlich ausgeübten Berufstätigkeit       (Gefahrengruppe) der versicherten Person und zum tatsächlich gezahlten       Beitrag. Rooming In – Beihilfe für Kinder (20) Sofern ein nach diesem Vertrag versichertes Kind vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Unfall erleidet und unfallbedingt vollstationär im Krankenhaus untergebracht wird, erbringt der Versicherer pro vollen Kalendertag eine feste Rooming In – Beihilfe in Höhe von 10 EUR, wenn für das Kind kein